Voraussetzung für eine Zertifizierung gemäß den Richtlinien der CAFP (Certified Austrian Film Producer)
Berufspraxis: 5-jährige einschlägige Berufspraxis (als Produzent oder Produktionsleiter) und
Vorliegen einer einschlägigen Gewerbeberechtigung „Filmproduktion“ und
Nachweis der fachlichen betriebswirtschaftlichen organisatorischen und rechtlichen Kenntnisse durch folgende Ausbildungszeugnisse
Vor Gewerberechtsnovelle 1994:
• Abgelegte BefähigungsprüfungNach Gewerberechtsnovelle 1994:
• Abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft* oder
• Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft* oder
• Abgeschlossenes Studium einer Film- oder Kunstuniversität* im Fach Film und Mediengestaltung (*mit Abschluss „Master“ oder einem entsprechen Äquivalent)
oder
Kenntnisse und Einhaltung der technischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Produktionsbedingungen insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Urheber- und Vertragsrecht, Kollektivverträge und technische Standards.
Transparente Preisgestaltung durch Verwendung der Kalkulationsgrundlagen des Fachverbandes der Film- u. Musikwirtschaft, der neuen Kalkulationshilfe und
Anerkennung folgender Standesregeln:
Allgemeine Hersteller- u. Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- u. Musikwirtschaft für die Herstellung von Werbefilme
CFPE Recommended Procedures for cost-effective production across Europe of television and cinema commercials from client brief to transmission
Anerkennung der Leitlinien für Wirtschafts- und Bildungsfilm für sicheres Drehen während der Corona –Pandemie: Wir beobachten die Situation und werden je nach Entwicklung entsprechend nachschärfen oder hoffentlich bald lockern.